Auditprogramm nach ISO 19011

Was ist ein Auditprogramm und wie wird es erstellt?

  • Laut der ISO 19011 versteht man unter einem Auditprogramm einen Satz von einem oder mehrerer Audits, die über einen bestimmten Zeitrahmen geplant sind und dabei ein bestimmtes Ziel verfolgen.
  • Jedes Qualitätsmanagement Audit muss dabei sorgfältig vorbereitet werden.
  • Die einzelnen Auditarten unterscheiden sich zwar in der Art und Weise der Durchführung, allen gemeinsam sind jedoch einige wichtige Schritte in der Planungsphase.
  • Diese sind die Erstellung, die Genehmigung und die Umsetzung der Auditprogramme.
  • Oftmals wird das Auditprogramm dabei häufig als Auditjahresplan verwechselt, welcher regelt, wer wann welche Abteilung auditiert.
  • Dabei ist ein solches Programm viel mehr als eine reine Planung. 

Was sind die Anforderungen der ISO 9001 an ein Auditprogramm?

  • Die Qualitätsmanagement Norm fordert von Unternehmen, dass diese ein oder mehrere Auditprogramme aufbauen und verwirklichen.
  • Die Auditprogramme müssen die Häufigkeit von Audits, Methoden, Verantwortlichkeiten sowie die Anforderungen an Planung und Berichterstattung enthalten.
  • Zudem müssen Sie die Bedeutung der betroffenen Prozesse, Änderungen und Ergebnisse vorheriger Audits berücksichtigen. Um den Vorgaben zur richtigen Umsetzung auf die Schliche zu kommen, bietet sich dabei eine „Normenanalyse“ in drei Schritten an:
  1. Derartige Begrifflichkeiten des Qualitätsmanagements werden bekannterweise in der DIN EN ISO 9000 erläutert. Nach dieser Norm ist ein Audit ein „Satz von einem oder mehreren Audits, die für einen spezifischen Zeitraum geplant werden und auf einen spezifischen Zweck gerichtet sind.“ In der zugehörigen Anmerkung wird nochmals klargestellt, dass ein Auditprogramm alle Tätigkeiten, die für das Planen, Organisieren und Durchführen der Audits erforderlich sind, enthält.
  2. Eine Antwort, welche Tätigkeiten hier mindestens enthalten sein müssen, findet sich in der DIN EN ISO 9001 : Im Zusammenhang mit dem Auditprogramm ist nachzuweisen, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Der Status und die Bedeutung der zu auditierenden Prozesse und Bereiche sowie die Ergebnisse früherer Audits.
  • Festlegung der Auditkriterien, des Auditumfangs, die Audithäufigkeit sowie der Auditmethoden.
  • Die Durchführung der Audits muss Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses sicherstellen. Die Auswahl der Auditoren muss sicherstellen, dass diese ihre eigene Tätigkeit nicht auditieren.

Da diese „Muss-Vorgaben“ der DIN EN ISO 9001 einen etwas rudimentären Charakter besitzen und keine operativen Hinweise zur Umsetzung enthalten, bietet sich ein Blick in das Regelwerk für die „beste Praxis des Auditierens“, die DIN EN ISO 19011, an. Hier finden wir umfangreiche, ergänzende Hinweise zu den Vorgaben der DIN EN ISO 9001.